Kleintierpraxis Dr. Michaela Zgoll
Kleintierpraxis Dr. Michaela Zgoll

Im Juli 2011 ist das neue Niedersächsische Hundegesetz in Kraft getreten.

 

Jetzt sind Hundehalter verpflichtet

 

a) eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abzuschließen,

 

b) den Hund mit einem ID-Transponder (Identifikations-Chip) kennzeichnen zu lassen,

 

c) ihre Sachkunde nachzuweisen, wenn sie nicht in den letzten 10 Jahren nachweislich für mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten haben.

 

SACHKUNDE

§3 des NHundG besagt, dass wer einen Hund hält, die dafür erforderliche Sachkunde besitzen muss.

§18 des NHundG: (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

      1. entgegen §3 einen Hund ohne die dafür erforderliche Sachkunde hält.

 

Wer ist angesprochen?

Jeder neue Hundehalter, der in den vergangenen 10 Jahren nicht mindestens 2 Jahre nachweislich einen Hund gehalten hat. Ab Juli 2013 muss der theoretische Sachkundenachweis vor der Anschaffung des Hundes liegen.

 

Was muss getan werden?

Im Selbststudium oder im entsprechenden zertifizierten Vorbereitungskurs wird das theoretische Wissen für die Prüfung Teil 1 erworben. Die Prüfung wird abgelegt. Sie ist wiederholbar, sollten Mängel auftreten.

Durch ausschließliche Eigenerziehung des Hundes oder Teilnahme am Kursus in zertifizierten Hundeschulen wird die zweite Prüfung vorbereitet. Die Prüfung wird abgelegt. Sie ist wiederholbar.

Nun haben Sie dauerhaft die Sachkunde erworben. Diese darf Ihnen nur unter bestimmten Vorraussetzungen entzogen werden. Mitglieder Ihrer Familie dürfen den Hund führen. Jedoch sind Sie der verantwortungstragende Hundehalter.

 

D.O.Q.-Test 2.0:

Wir bieten seit 2007 die anerkannte theoretische D.O.Q.-Test2.0-Prüfung in unserer Praxis an und dürfen seit 2012 auch die praktische Sachkundeprüfung abnehmen, was vom Landkreis Hildesheim anerkannt wurde.

Nach ausgiebiger Vorinformation vereinbaren Sie einen Termin, beantworten dann in 45 Minuten 30 Multiple-Choice-Fragen. Bei Bestehen erhalten Sie ein Zertifikat. Dies berechtigt Sie, an der praktischen Prüfung teilzunehmen.

Die Kosten für die theoretische Prüfung auf Papier betragen €75,--, direkt am Computer via Internet €59,50.

Die praktische Prüfung, die Sie mit Ihrem Hund absolvieren, in der aber nicht in erster Linie der Benimm Ihres Hundes geprüft wird, sondern Ihre vorrausschauende und verantwortungsbewußte Hundeführung, kostet €75,-- und dauert ca. 60 Minuten.

 

Unter www.doq-test.de (siehe auch unsere Links) können Sie Details erfahren.

Nähere Informationen geben wir Ihnen auch gern in unserer Praxis oder am Telefon unter 05127-6383. Bei uns können Sie individuelle Einzeltermine für die Prüfungen bekommen. Wir nehmen keine Gruppenprüfungen ab, um den Prüfungsdruck zu mindern.

Kontakt

Kleintierpraxis Dr. M. Zgoll

Dr. Michaela Zgoll

Wiesling 12

31177 Harsum

 

Telefon

05127 / 6383

Telefax

05127 / 210942

 

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